Antrag zum Artikel 5


Es wird beantragt: Der letzte Absatz des Artikel 5 der Statuten wird in einer Fußnote verwandelt mit dem folgenden Kommentar: „In den ursprünglichen Statuten hieß es hier ferner ‚Die Aufnahme in die zweite, beziehungsweise in die dritte Klasse erfolgt, wenn die um dieselbe Ansuchenden von der Leitung des Goetheanum als geeignet befunden werden.’ Da Rudolf Steiner starb ohne die beabsichtigte zweite und dritte Klasse eingerichtet zu haben, ist die Aufnahme in dieselben z.Z. nicht möglich.“
Begründung: Nach Rudolf Steiner sollten die Statuten beschreiben, wie die Dingen sind und nicht wie sie sein sollen oder waren. Alles Programmatische war ihm zuwider. Dies ist hier und in den folgenden Anträge Rechnung getragen.


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